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Erleichterungen im inneneuropäischen Reiseverkehr

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Seit 1. Februar 2022 ist das Reisen innerhalb der EU und des Schengen-Raumes wesentlich vereinfacht wurden. Die EU-Staaten haben beschlossen, dass nicht mehr die Infektionszahlen des Herkunftslandes, sondern der Impfstatus ausschlaggebend ist.

Konkret heisst das, dass für Geimpfte und Genesene die Testpflicht entfällt. Allerdings ist dies nur eine Empfehlung an die EU-Staaten und länderspezifische Regelungen sind möglich.

Reisekriterien für Geimpfte innerhalb der EU
Als geimpft gelten Personen, die einen in der EU zugelassenen Corona-Impfstoff erhalten haben. Die letzte Dosis der Grundimmunisierung muss mindestens 14 Tage zurück liegen. EU-Impfnachweise sind ohne Auffrischungsimpfung nur noch 270 Tage gültig.
Nach Ablauf der 270-Tage-Frist werden Personen ohne aktuelle Impfung bei Grenzübertritten wie Ungeimpfte behandelt.

Reisekriterien für Genesene innerhalb der EU
Als Genesen gelten Personen, deren Corona-Infektion nicht länger als sechs Monate zurück liegt. Um ein gültiges Covid-Zertifikat zu erhalten, brauchen sie einen Genesenennachweis als Beleg, dass das erste positive Testergebnis nicht älter als 180 Tage ist.

Reisekriterien für Ungeimpfte innerhalb der EU
Umgeimpfte müssen beim Grenzübertritt einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Alternativ kann auch ein Antigentest anerkannt werden, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Ausnahmeregelungen beim Reisen innerhalb der EU
Ohne EU-Zertifikat dürfen Kinder unter zwölf Jahren sowie Pendler die Grenzen passieren. Auch Fernfahrer und Seeleute brauchen kein EU-Zertifikat.

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