Laut neuem Entwurf des Tourismusgesetzes ist die Ferienvermietung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern oder Doppelhaushälften nicht mehr gestattet.
Nur Ein- und Zweifamilienhäuser können mit der jeweiligen Lizenz touristisch vermietet werden.
Der maximale Zeitraum für die Überlassungsdauer darf nicht mehr als 1 Monat betragen.
Die Immobilie darf über höchstens 6 Schlafzimmer/12 Betten verfügen. Pro 3 Betten muss ein Badezimmer vorhanden sein.
Die jeweilige Gemeinde stellt ein Qualitätszertifikat aus, das maximal 6 Jahre gültig ist. Dieses Zertifikat ist obligatorisch.

14. April 2025
Steuern & Recht
Unternehmensführung Mallorca: Verpflichtungen einer spanischen S.L.