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Neues Gesetz zur touristischen Vermietung von Immobilien auf Mallorca

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Laut neuem Entwurf des Tourismusgesetzes ist die Ferienvermietung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern oder Doppelhaushälften nicht  mehr gestattet.
Nur Ein- und Zweifamilienhäuser können mit der jeweiligen Lizenz touristisch vermietet werden.
Der maximale Zeitraum für die Überlassungsdauer darf nicht mehr als 1 Monat betragen.
Die Immobilie darf über höchstens 6 Schlafzimmer/12 Betten verfügen. Pro 3 Betten muss ein Badezimmer vorhanden sein.
Die jeweilige Gemeinde stellt ein Qualitätszertifikat aus, das maximal 6 Jahre gültig ist. Dieses Zertifikat ist obligatorisch.

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