Das Grundbuch ist ein Register, in dem Grundstücke, Rechte, Eigentumsverhältnisse und Belastungen verzeichnet sind. Jedes Grundstück ist hier aufgeführt. Zu finden ist das Grundbuch im zuständigen Grundbuchamt. Wie in Deutschland kommt auch dem Grundbuch in Spanien beim Kauf und Verkauf von Immobilien eine bedeutsame Rolle zu. Dennoch gibt es beim Grundbuch in Spanien und beim Grundbuchauszug auf Mallorca einige Unterschiede, die wir von Neptunus International Real Estate Ihnen nachfolgend erklären wollen.
Was ist das Grundbuch auf Mallorca?
Auch auf Mallorca ist das Grundbuch, spanisch Registro de la Propiedad genannt, ein Register, in dem sämtliche Eigentumsimmobilien samt aller Rechte und Belastungen eingetragen und bekannt gegeben werden. Das Grundbuch in Spanien ist, sowie in anderen Ländern, unantastbar. Der Zweck des Grundbuchs ist auf Mallorca ebenso eindeutig wie in Deutschland. Hier werden die Eigentumsrechte und andere Dinge, die das Recht an einer unbeweglichen Sache haben, eingetragen und verwaltet. Die Informationen sind auf einem Grundbuchblatt festgehalten. Vor allem wenn es um den Verkauf oder Kauf einer Immobilie auf Mallorca geht, sollte vorab ein Grundbuchauszug angefordert werden. Dieser schafft Klarheit über Hypotheken oder andere Belastungen und sorgt für Sicherheit, was den Eigentümer betrifft.
Wer hat Zugriff auf das Grundbuch in Spanien?
Im Unterschied zum deutschen Grundbuch kann auf Inhalte aus dem Grundbuch in Spanien jeder zugreifen, der ein legitimes Interesse an der Einsicht hat. Das ist demnach mit dem Kauf einer Immobilie erfüllt. In Deutschland haben nur eingeschränkt Notare, Gerichte und Behörden sowie Eigentümer Einsicht. Damit Sie einen Grundbuchauszug auf Mallorca, spanisch als nota simple bezeichnet, erhalten, benötigen Sie unter anderem den Vor- und Nachnamen des aktuellen Eigentümers sowie die Grundbuchbezeichnung, die sich aus Grundstücksnummer, Grundbuchzahl, Band und Seite des Grundbuchs zusammensetzt. Diese Grundbuchbezeichnung sollte in jedem notariellen Kaufvertrag enthalten sein.
Die Einholung kann auf zwei Wegen erfolgen:
- Schriftlich durch den persönlichen Antrag beim betreffenden Grundbuchamt für eine Gebühr von 3,01 € zzgl. MwSt. pro Immobilie.
- Online über die Seite der Registradores gegen eine Gebühr von 9,02 EUR zzgl. MwSt. pro Immobilie.
Was steht im Grundbuch in Spanien?
Im Grundbuch in Spanien lassen sich unter anderem eintragen: Eigentum, Nutzungs- und Wohnrechte, Nießbrauch, Hypotheken, Erbbaurechte oder auch Rückkaufrechte. Ferner finden hier auch Teilungserklärungen, Miet- und Untermietverträge oder Übertragungen Platz, genauso wie Gerichtsentscheidungen. Das deutsche Grundbuch wird zusammen mit Stammakten geführt. Hier finden sich die ausführlichen Informationen, die im Grundbuch nur knapp gehalten werden. Im Grundbuch in Spanien werden alle Eintragung direkt im Grundbuch geführt, was auch die Grundbuchblätter umfangreich macht.
Eine Eintragung in das Grundbuch in Spanien ist nur mit einer öffentlich beglaubigten Urkunde möglich. Das Verfahren muss zudem beantragt werden. Sobald der Registerführer die Eintragung der Urkunde beschließt, erhalten Sie diese, samt einem vom Registerführer unterzeichneten Bearbeitungsvermerk, zurück.
Wichtig zu wissen: Sollte es bei einer Immobilie oder einem Grundstück zu einem Konflikt kommen, so gelten die im Grundbuch in Spanien eingetragenen Rechtsverhältnisse als richtig.
Die Gliederung des Grundbuchs auf Mallorca und die Kataster
Während das Grundbuch in Deutschland in drei übersichtliche Abteilungen gegliedert ist, werden im Grundbuch in Spanien alle Eintragungen fortlaufend geführt. Anders gestaltet sich auch das amtliche Grundstücksverzeichnis (Kataster) in Spanien im Vergleich zu Deutschland. Während in Deutschland jede Immobilie in einer exakten Vermessungskarte eingegliedert ist, die damit als Grundlage für die Immobilienübertragung dienen kann, weil Parzellen planerisch klar definiert sind, zeigen sich diese in Spanien als nicht verlässliche Pläne. Oft stimmen Kataster und die im Grundbuch in Spanien angegebenen Größen nicht überein, was bei der Festsetzung von Steuern jedoch von wesentlicher Bedeutung ist. Daher ist es wichtig zu wissen, dass das Grundbuch in Spanien rechtlich ausschlaggebend ist.
Wohin muss ich für einen Grundbucheintrag auf Mallorca?
Auf Mallorca gibt es sogenannte Grundbuchbezirke (Distritos Hipotecarios). Die Anlaufstelle ist daher das im Grundbuchbezirk befindliche Grundbuchamt. In jedem Fall sollten sich Interessenten an einer Immobilie vor Abschluss eines Kaufvertrags eine Einsicht in das Grundbuch in Spanien einholen. Bis heute sind jedoch nicht alle Grundstückseigentümer eingetragen, da es auch möglich ist, rein privatrechtliches Eigentum ohne Eintragung zu übertragen. Das wiederum ist sehr riskant, da z. B. der Weiterverkauf durch den vorherigen Eigentümer rechtlich möglich wäre.
Wir unterstützen Sie bei der Einsicht in den Grundbuchauszug auf Mallorca
Die nota simple, also der einfache Grundbuchauszug auf Mallorca, reicht meist schon aus, während die certificación, ein qualifizierter Grundbuchauszug, bei Streitigkeiten zum Einsatz kommt. Möchten Sie eine Immobilie auf Mallorca kaufen oder verkaufen unterstützen wir Sie bei der Beantragung, die durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit uns haben Sie alle nötigen Unterlagen zum richtigen Zeitpunkt vorliegen. Für kompetente Unterstützung, weitreichende Beratung und bei allen Fragen rund um das Grundbuch in Spanien, nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns auf. Für weiter Einblicke in das Leben auf Mallorca, entdecken Sie unsere Mallorca News!