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Grunderwerbssteuer auf Mallorca – Das gibt es zu beachten

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Bei einem Kauf von Immobilien gibt es eine Menge zu berücksichtigen. Neben dem Kaufvertrag, der einer guten Vorbereitung bedarf, zeigen sich vor allem die Steuern als ein wichtiges Thema, das oft von Käufern unterschätzt wird. Neben einmaligen Leistungen kommen laufende Steuern hinzu, die zwingend in die Kalkulation einberechnet werden müssen. Die Grunderwerbsteuer auf Mallorca, auch als „Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales“ oder kurz ITP bezeichnet, ist eine einmalige Steuer, die immer dann anfällt, wenn Immobilienverkäufe der Mehrwertsteuer wie beim Kauf einer Neuimmobilie nicht unterliegen. Was sollten Sie beim Kauf einer Immobilie in Bezug auf die Grunderwerbssteuer beachten und wie hoch belaufen sich die Abgaben? Damit haben wir uns in diesem Beitrag näher beschäftigt.

Was ist die ITP auf Mallorca?

Der Kauf einer Gebrauchtimmobilie ist mit der Abgabe der ITP auf Mallorca verbunden, während für Immobilien mit Erstbezug die Mehrwertsteuer geltend gemacht wird. Die mallorquinische Grunderwerbssteuer wird als Regionalsteuer von den einzelnen Gebietskörperschaften festgesetzt, kann je autonomer Region unterschiedlich hoch sein und sowohl gesenkt als auch erhöht werden. In Krisen kann eine Senkung dazu beitragen, dass der Abbau von Bestandsimmobilien gefördert wird, indem man so versucht den Immobilienmarkt wieder attraktiver zu machen. Vergleichbar ist die ITP Mallorca mit der deutschen Grunderwerbssteuer.

Was gilt es zu beachten bei der Grunderwerbssteuer auf Mallorca?

Jeder, der die Grunderwerbssteuer auf Mallorca zu leisten hat, muss dazu das entsprechende Formular ausfüllen und die Zahlung in Eigenregie vornehmen. Danach erfolgt zusammen mit Beleg und Kaufvertrag der Gang zum Finanzamt. Die Abwicklung muss spätestens 30 Tage ab Datum des Kaufvertrags erfolgen. Haben Sie sich bei uns von Neptunus International Real Estate für ein Immobilienkauf entschieden, nehmen wir Ihnen die bürokratischen Notwendigkeiten ab, sodass Sie keinerlei Arbeit damit haben und sich ganz der Vorfreude auf Ihre neue Heimat auf der Mittelmeerinsel hingeben können.

Wie berechnet sich die Grunderwerbssteuer auf Mallorca 2020/2021?

Die national gültige ITP liegt bei 7 % auf den angegebenen Verkaufspreis eines Objekts, doch jede Region hat unterschiedlich höhere Abgaben angesetzt, die zwischen 8 % und 11 % variieren. Immobilienkäufer müssen sich daher bei der Grunderwerbssteuer auf Mallorca 2020/2021 auf folgende Werte einstellen, sobald der Kauf einer gebrauchten Immobilie von einer Privatperson erfolgt:

  • Bei einem Kaufbetrag von bis zu 400.000 € = 8 %
  • Zwischen 400.000 € und 600.000 € = 9 %
  • Von 600.000 € bis 1.000.000 € = 10 %
  • Ab 1.000.000 € = 11 %

Dazu Rechenbeispiele:

Sie erwerben ein Objekt für 400.000 € bei einer Steuerlast von 8 %. Damit beträgt die Grunderwerbssteuer 32.000 €. Bei einer Immobilie mit einem Kaufpreis von 700.000 € unterliegen Sie 10 % und müssen mit rund 70.000 € rechnen.

Bei uns verlassen Sie sich auf eine Vorabkalkulation aller Steuern, sodass Sie schon im Vorfeld wissen, wie hoch die Grunderwerbssteuer für Ihre Immobilie auf Mallorca ausfällt und welche weiteren Steuern auf Sie zu kommen. So vermeiden wir böse Überraschungen und Sie können bestmöglich kalkulieren.

Tipp von Neptunus International Real Estate für die „Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales“

Sie können die Grunderwerbssteuer in Spanien in Teilraten zahlen, die sich auf bis zu drei Jahre verteilen. Das gilt jedoch nur dann, wenn das Objekt zum dauerhaften Wohnsitz wird und 120 m2 nicht überschreitet. Wichtig ist, dass der von Ihnen bezahlte Kaufpreis in der Kaufurkunde in der richtigen Höhe aufgeführt wird. Gerne beraten wir Sie zur ITP Mallorca ausführlich, ebenso zu allen weiteren einmaligen und laufenden Immobilienkosten, die beim Erwerb anfallen. Bei uns sind Sie immer über alles bestens informiert.

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