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Neue Musterquarantäneverordnung – Mit Ausnahmen für Residenten

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Laut aktuellen Berichten treten ab 08.11.2020 die neuen Quarantänevorschriften für Reiserückkehrer aus Risikogebieten in Kraft.

Hierfür hat die Bundesregierung eine Musterquarantäneverordnung publiziert. Es handelt sich hierbei – wie das Wort sagt – um ein Muster, an dem sich die Bundesländer orientieren können, aber nicht müssen. Das heißt, jedes Bundesland kann die Verordnung in ihrem Sinne anpassen. Es bleibt also offen, wie genau die Einreisebedingungen sein werden.

So steht es in der Musterquarantäneverordnung:
Reist man aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland ein, muss man sich 10 Tage in Quarantäne begeben. Nach 5 Tagen ist ein PCR-Test möglich und kann bei negativem Ergebnis die Quarantäne aufheben.

 

Wichtig für Mallorca-Residenten:
Wer Familienangehörige 1. Grades in Deutschland besucht und sich nicht mehr als 72 Stunden im Bundesgebiet aufhält, ist von der Quarantänepflicht befreit.

Nachzulesen ist die gesamte Verordnung hier.

 

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