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Damit müssen Sie bei einer Zwangsversteigerung auf Mallorca rechnen

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Eine Zwangsversteigerung auf Mallorca ist in Zeiten von wirtschaftlichen Engpässen nicht selten. Schnell können Hypotheken nicht mehr gedeckt werden und die Banken stellen einen Antrag auf eine Zwangsvollstreckung bei den mallorquinischen Vollstreckungsgerichten. Alle rechtlichen Grundlagen und Verfahrensweisen der Zwangsversteigerung von Immobilien auf Mallorca, auch subasta judicial genannt, sind in der Ley de Enjuciamiento Civil (spanische Vollstreckungsordnung) festgelegt und geregelt. Wie läuft eine Zwangsversteigerung auf Mallorca ab und können suchende Immobilienkäufer bei den Häusern und Wohnungen wirklich ein Schnäppchen machen? Damit befassen wir uns von Neptuns International Real Estate in diesem Beitrag.

Was ist eine Zwangsversteigerung auf Mallorca?

Immer dann, wenn die Raten einer Hypothek nicht mehr beglichen werden können, wird eine Zwangsversteigerung durchgeführt, auf Mallorca und in Deutschland. Dabei handelt es sich um ein Vollstreckungsverfahren. Durch die Versteigerung einer Immobilie und dem resultierenden Erlös soll der Gläubiger befriedigt werden. Der Prozess ist ein staatlicher Hoheitsakt.

Wie wird eine Zwangsversteigerung auf Mallorca eingeleitet?

Im ersten Schritt fordert das Vollstreckungsgericht beim Grundbuchamt das Lastenverzeichnis an und trägt in das Grundbuch die Zwangsversteigerung der Immobilie auf Mallorca ein. Danach werden die Parteien – Gläubiger und Eigentümer/Schuldner – informiert und aufgefordert die notariellen Erwerbsurkunden bzw. den rechtmäßigen Nachweis des Besitzrechts vorzulegen. Anschließend wird ein Sachverständiger beauftragt, der den Marktwert des Objekts ermittelt.

Wie läuft eine Zwangsversteigerung auf Mallorca ab?

Der offizielle Termin einer Zwangsversteigerung wird auf Mallorca 20 Tagen davor samt hinreichenden Informationen zum Objekt im spanischen Staatsanzeiger der Autonomie bekannt gegeben. Die Teilnahme an einer Zwangsversteigerung steht sowohl einheimischen als auch ausländischen Immobiliensuchenden offen. Die Versteigerungen haben einen öffentlichen Charakter. Jeder Bieter muss sich ausweisen, die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren und eine Kaution des Schätzwerts hinterlegen. Wer aus dem Ausland kommt, benötigt eine spanische Steuernummer (N.I.E. / N.I.F.).

Bei einer Zwangsversteigerung auf Mallorca erhält derjenige den Zuschlag, der ein Gebot von mindestens 70 % des Schätzungs- oder Versteigerungswerts abgibt. Das ist das untere Versteigerungsniveau. Mit dem Erlös werden die Schulden, die auf dem Objekt liegen beim Gläubiger abgelöst. Liegt das höchste Gebot unter 70 %, hat der Schuldner die Möglichkeit, innerhalb von fünf Tagen einen Bieter zu benennen, der die Mindestforderung begleicht oder der Gläubiger erwirbt die Immobilie selbst zu 70 % des Schätzwerts.

Was passiert nach einer Zwangsversteigerung auf Mallorca?

Hat ein Bieter bei der Zwangsversteigerung auf Mallorca den Zuschlag erhalten, sind damit alle Forderungen erloschen. Der Erlös deckt diese ab und dient der Befriedigung des Gläubigers. Was übrig bleibt, wird zur Zufriedenstellung aller nachrangigen Gläubiger in hierarchischer Reihenfolge genutzt. In Anschluss kann der neue Besitzer mit dem

Zuschlagsbeschluss die Eintragung ins Grundbuch vornehmen. Für den Betrag des Zuschlags der Zwangsvollstreckung wird auf Mallorca die Grunderwerbsteuer (ITP) fällig. Weiterhin kommt die Registergebühr hinzu. Den Kaufpreis zahlen Sie maximal 20 Tage nach dem Zuschlag. Von diesem wird die hinterlegte Kaution abgezogen. Damit ist nur noch der Kaufbetrag abzüglich der Kaution zu zahlen.

Achtung: Wichtig zu wissen ist, ob eine erst- oder nachrangige Belastung bei der Versteigerung beglichen werden soll. Bei der erstrangigen Belastung ist die Immobilie danach schuldenfrei. Geht es bei der Zwangsversteigerung nur um eine nachrangige Belastung, bleiben alle weiteren bestehenden Belastungen bestehen und Sie übernehmen diese. In einigen Fällen kann sich der Kauf dennoch lohnen. Hier sollten Sie jedoch zusammen mit einem Experten bieten. Ansonsten kann es ziemlich schnell teuer werden.

Bringt eine Zwangsversteigerung auf Mallorca Vorteile für Immobiliensuchende?

Eine Zwangsvollstreckung auf Mallorca hat den Vorteil, dass der Preis einer Immobilie deutlich geringer ist. Zudem orientiert sich der Wert an einem Sachverständigengutachten, bildet also den tatsächlichen Zeitwert ab. Obwohl die Steuern gleich sind, zahlen Sie aufgrund des geringeren Kaufpreises weniger.

Welche Nachteile hat eine Zwangsversteigerung für Immobiliensuchende auf Mallorca?

Bei einer Zwangsversteigerung ist es oftmals nicht möglich das Objekt zu besichtigen. Sie können zwar einen Besichtigungswunsch äußern, jedoch muss dieser nicht erfüllt werden. Der Gläubiger hat kein Recht auf Zutritt. In einige Fällen sind Komplikationen bei der Räumung nicht ausgeschlossen. Handelt es sich bei der Immobilie um ein vermietetes Objekt, haben die Mieter ein normales Kündigungsrecht innerhalb der gesetzlichen Frist. Ferner haben Sie bei einer Zwangsversteigerung keine Ansprüche

oder Garantie auf die Immobilie auf Mallorca. Das bedeutet, dass Baumängeln oder Altlasten mit übernommen werden. Daher ist es von immenser Bedeutung, eine Immobilie vor der Versteigerung so gut es geht zu prüfen.

Sie haben Interesse an einer Zwangsversteigerung auf Mallorca? Setzen Sie sich mit uns von Neptunus International Real Estate in Verbindung. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen weiter und unterstützen Sie bei der Such nach einer Immobilie auf Mallorca. Aufgrund der günstigen Lage muss es nicht immer ein Objekt aus einer Zwangsversteigerung auf Mallorca sein. Zusammen finden wir genau die richtige Finca, das passende Apartment oder das individuell planbare Grundstück für Sie. Treten Sie jetzt mit uns in Kontakt.

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